Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesänderung, damit bei nachträglich als falsch erkannten Gebühren kein 50 %‑Säumniszuschlag mehr erhoben wird und ein Rechtsbehelf gegen fehlerhafte Gebührenvorschreibungen geschaffen wird.einfache Mehrheit XXVI 25.06.2019
Entschließung
Steuerwesen
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Der aktuelle Rechtsrahmen zwingt Behörden, bei falschen Gebührenvorschreibungen dennoch einen Säumniszuschlag zu erheben.
- Der Antrag schlägt vor, das Gebührengesetz dahingehend zu ändern, dass bei nachträglich korrigierten Gebühren kein Säumniszuschlag mehr anfällt.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.