Zusammenfassung
Der Antrag ändert § 10 Abs. 8 des Parteiengesetzes 2012, sodass bei Überschreitung der Wahlkampfausgabenobergrenze künftig eine Geldbuße in Höhe des Dreifachen des überschrittenen Betrags zu zahlen ist.einfache Mehrheit XXVI 25.09.2019
Gesetz
Wahl
Politische Partei
Schwerpunkte
- Der Antrag ersetzt die bisherige gestaffelte Bußensystematik durch eine einheitliche Geldbuße, die das Dreifache des überschrittenen Betrags beträgt.
- Ziel ist, die Abschreckung zu erhöhen, weil bisherige Strafen (max. 150 % des Überschreitungsbetrags) als zu schwach gelten.
Eingebracht von
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