Erhöhung der Geldbuße bei Überschreitung der Wahlkampfausgabenobergrenze

Zusammenfassung

Der Antrag ändert § 10 Abs. 8 des Parteiengesetzes 2012, sodass bei Überschreitung der Wahlkampfausgabenobergrenze künftig eine Geldbuße in Höhe des Dreifachen des überschrittenen Betrags zu zahlen ist.
einfache Mehrheit XXVI 25.09.2019
Gesetz
Wahl
Politische Partei

Schwerpunkte

  • Der Antrag ersetzt die bisherige gestaffelte Bußensystematik durch eine einheitliche Geldbuße, die das Dreifache des überschrittenen Betrags beträgt.
  • Ziel ist, die Abschreckung zu erhöhen, weil bisherige Strafen (max. 150 % des Überschreitungsbetrags) als zu schwach gelten.

Eingebracht von

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