NoVA‑Befreiung für mobilitätsbehinderte Personen
abgestimmt am 19.09.2019

Zusammenfassung

Der Antrag fügt im Normverbrauchsabgabegesetz eine Befreiung von der Kfz‑Steuer für Menschen mit Behinderung ein, die einen Führerschein besitzen oder das Fahrzeug hauptsächlich für ihre persönliche Mobilität nutzen.
einfache Mehrheit XXVI 19.09.2019
Abänderung
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Menschen mit anerkannter Behinderung erhalten eine Befreiung von der NoVA, wenn sie einen Führerschein besitzen oder glaubhaft machen, dass das Fahrzeug hauptsächlich für ihre persönliche Fortbewegung genutzt wird.
  • Der Nachweis der Behinderung erfolgt über die Eintragung einer Unzumutbarkeit im Behindertenpass oder über einen Ausweis nach § 29b StVO.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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