Zusammenfassung
Der Antrag fügt im Normverbrauchsabgabegesetz eine Befreiung von der Kfz‑Steuer für Menschen mit Behinderung ein, die einen Führerschein besitzen oder das Fahrzeug hauptsächlich für ihre persönliche Mobilität nutzen.einfache Mehrheit XXVI 19.09.2019
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Menschen mit anerkannter Behinderung erhalten eine Befreiung von der NoVA, wenn sie einen Führerschein besitzen oder glaubhaft machen, dass das Fahrzeug hauptsächlich für ihre persönliche Fortbewegung genutzt wird.
- Der Nachweis der Behinderung erfolgt über die Eintragung einer Unzumutbarkeit im Behindertenpass oder über einen Ausweis nach § 29b StVO.
Eingebracht von
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.