Anpassung des Pensionskassengesetzes – ESG‑Risikomanagement und Kreditbeschränkung
abgestimmt am 24.10.2018
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Pensionskassengesetz: Kredite dürfen nur zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für maximal sechs Monate aufgenommen werden, und ESG‑Risiken (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) müssen künftig stärker in die Risikoanalyse einbezogen werden.
einfache MehrheitXXVI24.10.2018
Abänderung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Kredite dürfen nur zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen der Veranlagungs‑ und Risikogemeinschaft aufgenommen werden, maximal für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Ökologische, soziale und Governance‑Risiken (ESG) müssen bei der Risikoanalyse von Pensionskassen berücksichtigt werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Klimawandel, Ressourcenverbrauch und regulatorischen Wertminderungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.