Ausnahme für mobile Familienarbeitsdienste beim Parken
abgestimmt am 27.02.2019
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert eine Ergänzung der Straßenverkehrsordnung, die mobilen Fachkräften der aufsuchenden Familienarbeit im Auftrag von Behörden erlaubt, bei ihrer Dienstfahrt kurzfristig dort zu parken, wo das reguläre Halte‑ und Parkverbot gilt, wenn kein legaler Parkplatz in der Nähe ist. Dafür soll § 24 StVO um einen neuen Absatz (5d) ergänzt werden.
einfache MehrheitXXVI27.02.2019
Andere
Straßenverkehr
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Mobile Fachkräfte dürfen bei ihrer Dienstfahrt im Falle fehlender Parkplätze kurzfristig auf einer Halte‑ und Parkverbotsstelle parken, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.
Das Fahrzeug muss während des Parkens mit einer Tafel versehen sein, die die Aufschrift „Mobile Familienarbeit im Dienst“ und das Amtssiegel der beauftragenden Behörde trägt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.