Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert ein generelles Verbot des betäubungslosen Schächtens und der "post‑cut‑stunning"‑Methode, gestützt auf das Bundes‑Tierschutzgesetz (§ 32) und die EU‑Verordnung 1099/2009.einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Andere
Tierschutz
Tiermedizin
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
- Ein generelles Verbot des betäubungslosen Schächtens soll eingeführt werden, sodass jedes Tier vor dem Schlachtvorgang betäubt wird.
- Die "post‑cut‑stunning"‑Methode, bei der die Betäubung erst nach dem ersten Schnitt erfolgt, soll als veraltet erklärt und verboten werden.
Referenziert in
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.