Verbot von betäubungslosem Schächten und "post‑cut‑stunning"

Zusammenfassung

Die Bürgerinitiative fordert ein generelles Verbot des betäubungs­losen Schächtens und der "post‑cut‑stunning"‑Methode, gestützt auf das Bundes‑Tierschutzgesetz (§ 32) und die EU‑Verordnung 1099/2009.
einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Andere
Tierschutz
Tiermedizin
partizipative Demokratie

Schwerpunkte

  • Ein generelles Verbot des betäubungs­losen Schächtens soll eingeführt werden, sodass jedes Tier vor dem Schlachtvorgang betäubt wird.
  • Die "post‑cut‑stunning"‑Methode, bei der die Betäubung erst nach dem ersten Schnitt erfolgt, soll als veraltet erklärt und verboten werden.
Referenziert in
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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