Einschränkung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs und Ausbau von Beratung

Zusammenfassung

Die Bürgerinitiative will den straffreien Schwangerschaftsabbruch in Österreich auf medizinisch zwingende Fälle beschränken, eine Meldepflicht einführen, Subventionen für Abtreibungs‑Kliniken beenden und die Aufklärung stärker in die Familie verlagern.
einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Andere
Frau
Strafrecht
Gleichbehandlung
partizipative Demokratie

Schwerpunkte

  • Der Antrag beschränkt den straffreien Schwangerschaftsabbruch ausschließlich auf medizinisch zwingende Fälle und streicht die bisherige Fristenregelung (bis zur 12. Woche ohne Angabe von Gründen).
  • Für die noch zulässigen, medizinisch indizierten Abtreibungen soll eine Melde‑ und Dokumentationspflicht eingeführt werden, damit jede Durchführung nachvollziehbar ist.
Referenziert in
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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