Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Ökostromgesetz 2012, sodass einkommensschwache Haushalte künftig vollständig von der Ökostrompauschale befreit werden, anstatt nur einen Teil von 20 Euro zu erhalten.2/3 Mehrheit XXVI 25.04.2019
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Die Überschrift von § 49 wird zu „Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte“ geändert.
- Die Formulierung „eines 20 Euro übersteigenden“ wird durch das Wort „des“ ersetzt, sodass die 20‑Euro‑Grenze entfällt.
Reden
Dokumente (PDFs)
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