Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert ausschließlich die Jahreszahlen in vielen Bestimmungen des Sozialversicherungs‑Organisationsgesetzes von 2020 auf 2021 bzw. von 2019 auf 2020, sodass das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2021 verschoben wird.einfache Mehrheit XXVI 12.06.2019
Gesetz
Zweite Kammer
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Jahreszahl „2020“ wird in zahlreichen Paragraphen (z. B. § 24 Abs. 4, § 447f Abs. 18, § 538t, § 718 Abs. 1 Z 3) auf „2021“ geändert.
- In § 718 Abs. 12 wird das Datum von „2019“ auf „2020“ angepasst.
Dokumente (PDFs)
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