Ausgleichszulagen in der Pensionsversicherung – Follow‑up‑Prüfung 2017
abgestimmt am 30.01.2019
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2017 die Umsetzung seiner Empfehlungen zur Gewährung von Ausgleichszulagen in der Pensionsversicherung. Er stellte fest, dass einige Vorgaben bereits einheitlich umgesetzt wurden, während andere – etwa bei Unterhaltsanrechnungen und Lebensgefährten‑Zuwendungen – noch lückenhaft sind. Der Bericht enthält weitere Empfehlungen zu Statistik, rechtlichen Klarstellungen und einer langfristigen Strategie.
einfache MehrheitXXVI30.01.2019
Bericht
Haushaltskontrolle
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Einheitliche Vollziehung wurde bei der Einbeziehung der Witwenpension, bei anrechenbarem Einkommen und bei den Rechtsfolgen von Auslandsaufenthalten erfolgreich umgesetzt.
Die Anrechnung des geschuldeten Unterhalts ist noch nicht einheitlich, besonders wenn kein Unterhaltstitel vorliegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.