Ausbau des Opferschutzes durch das Strafprozessrechts‑Änderungsgesetz I 2016

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, wie das 2016 eingeführte Strafprozessrechts‑Änderungsgesetz den Opferschutz ausbaut, besonders schutzbedürftige Opfer definiert und ihnen Rechte auf Prozessbegleitung, Informationspflichten und Sonderbehandlung im Verfahren gibt.
einfache Mehrheit XXVI 13.09.2018
Bericht
Opferhilfe
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Opferbegriff wurde erweitert, sodass neben traditionell betroffenen Personen nun auch besonders schutzbedürftige Gruppen wie Menschenhandels‑ oder Hasskriminalitätsopfer Anspruch auf Schutz und Begleitung haben.
  • Opfern wird auf Wunsch psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zugesichert; diese umfasst Vorbereitung, emotionale Unterstützung sowie rechtliche Beratung durch qualifizierte Fachkräfte.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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