Rechnungshof‑Prüfung der Albertina 2013‑2016: Mängel bei Dauerleihgaben, Marketing und interner Kontrolle
abgestimmt am 25.04.2019
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Albertina (2013‑2016) und kritisierte fehlende Definitionen von Dauerleihgaben, unzureichende Dokumentation von Erwerbungen, mangelnde Transparenz im Marketing, nicht ausgeschriebene Versicherungen und schwache interne Kontrollen. Er empfiehlt klare Regelungen, bessere Kosten‑Nutzen‑Analysen und stärkere Aufsicht.
einfache MehrheitXXVI25.04.2019
Bericht
Museum
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Begriff „Dauerleihgabe“ ist nicht eindeutig definiert; der Rechnungshof empfiehlt, ihn verbindlich zu definieren und klare Mindestinhalte (z. B. Laufzeit von mindestens 7 Jahren) festzulegen.
Bei Erwerbungen muss die Albertina die in der Museumsordnung vorgesehenen Abstimmungs- und Dokumentationspflichten gegenüber anderen Bundesmuseen einhalten und schriftlich festhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.