Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie das Gesundheitsministerium elf seiner Empfehlungen zur Krankenanstaltenplanung umgesetzt hat – zwei vollständig, drei teilweise und sechs gar nicht. Hauptprobleme sind unklare Zuständigkeiten, fehlende Verbindlichkeit von Strukturplänen und die mangelnde Berücksichtigung von Gastpatienten.einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ist nach wie vor unklar, wodurch eine einheitliche Krankenanstaltenplanung erschwert wird.
- Die Versorgungsmatrix des ÖSG berücksichtigt die Gastpatientenströme nur auf Länderebene, nicht jedoch regional, was zu ungenauen Planungen führt.
Referenziert in
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