Zusammenfassung
Das Bundesgesetz von 2011 verbietet in Österreich die geologische Speicherung von Kohlendioxid, erlaubt jedoch kleine Forschungsprojekte. Ein Evaluierungsbericht aus 2018 bestätigt, dass das Verbot beibehalten werden soll.einfache Mehrheit XXVI 19.03.2019
Bericht
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Das Gesetz verbietet generell die Exploration und die geologische Speicherung von CO₂ im gesamten Bundesgebiet.
- Ausnahmen gelten für Forschungs‑ und Entwicklungsprojekte mit einem geplanten Gesamtspeichervolumen von weniger als 100 000 t.
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