Verbot der geologischen CO₂‑Speicherung und Evaluierung (2018)

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz von 2011 verbietet in Österreich die geologische Speicherung von Kohlendioxid, erlaubt jedoch kleine Forschungsprojekte. Ein Evaluierungsbericht aus 2018 bestätigt, dass das Verbot beibehalten werden soll.
einfache Mehrheit XXVI 19.03.2019
Bericht
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft

Schwerpunkte

  • Das Gesetz verbietet generell die Exploration und die geologische Speicherung von CO₂ im gesamten Bundesgebiet.
  • Ausnahmen gelten für Forschungs‑ und Entwicklungsprojekte mit einem geplanten Gesamtspeichervolumen von weniger als 100 000 t.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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