Rechnungshof‑Prüfung zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (2017)

Zusammenfassung

Der Rechnungshof prüfte 2017 die strafrechtliche Vermögensabschöpfung und fand Personalmangel, fragmentierte IT‑Lösungen und fehlerhafte Verbuchungen. Er gab 21 Empfehlungen zur Verbesserung von Strategie, Controlling, IT‑Integration und Personalressourcen.
einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Bericht
Strafrecht
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Seit dem Inkrafttreten des Bruttoprinzips im Januar 2011 werden alle direkten Erträge aus Straftaten (z. B. Zinsen, Miete) erfasst und können verfallen erklärt werden.
  • Das Projekt „Vermögenssicherung NEU“ (01.04.2011 – 01.05.2014) sollte Finanzermittlerteams etablieren, war jedoch personell unterbesetzt – im Durchschnitt standen nur 4‑7 Fachkräfte statt der geplanten 10 zur Verfügung.
Referenziert in
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