Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2017 die mittelfristige Haushaltsplanung von Niederösterreich, Oberösterreich und Wien (Zeitraum 2012‑2017). Er stellte fest, dass die Länder unterschiedliche Rechtsgrundlagen nutzen, wichtige Daten (Plan‑/Ist‑Vergleiche, Investitionslisten, Schulden von außerbudgetären Einheiten) fehlen und die Einnahmeprognosen zu optimistisch sind. Daraus leitet er mehrere Empfehlungen ab.einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Bericht
Haushaltskontrolle
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Länder Niederösterreich und Oberösterreich haben keine gesetzlich bindende Vorgabe für die mittelfristige Haushaltsplanung; Wien hat sie seit 2016 in der Haushaltsordnung verankert.
- Berichte der drei Gebietskörperschaften enthalten keine systematische Gegenüberstellung von Plan‑ und Ist‑Werten früherer Jahre, wodurch die Nachvollziehbarkeit von Abweichungen fehlt.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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