Zusammenfassung
Der Bericht erklärt die Umsetzung des 2012 zwischen Österreich und den USA geschlossenen PCSC‑Abkommens, das einen automatisierten Austausch von Fingerabdruckdaten im Treffer‑/Nichttreffer‑Verfahren regelt. Seit dem Echtbetrieb 2017 wurden täglich bis zu 100 Personen‑ und 40 Tatort‑Abrufe durchgeführt, was zur Identifizierung zahlreicher Straftäter führte.einfache Mehrheit XXVI 02.07.2019
Bericht
Informatik
Strafrecht
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Das PCSC‑Abkommen trat am 4. Mai 2012 in Kraft, wobei die Artikel 7‑9 (automatisierter DNA‑Abruf) zunächst ausgenommen waren.
- Die österreichische Kontaktstelle prüft bei jeder Datenübermittlung, ob schutzwürdige Interessen der Betroffenen verletzt werden könnten; bei Bedenken muss die Übermittlung unterbleiben.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.