Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen – Schwachstellen und Reformvorschläge

Zusammenfassung

Der Rechnungshof prüfte die Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen in Salzburg, Tirol und Wien für 2012‑2017. Er stellte fest, dass die Aufsichtsbehörden nur sehr wenig Personal einsetzen, Verfahren häufig die sechs‑Monats‑Frist überschreiten und es an einheitlichen Regeln für Nebengeschäfte, konnexe Zusatzgeschäfte und die Definition von „Angehörigen des Baugewerbes“ fehlt. Der Bericht fordert mehr Ressourcen, einheitliche Leitlinien, einen Corporate‑Governance‑Kodex und elektronische Aktenführung.
einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Bericht
Baupolitik
Wohnungspolitik
Haushaltskontrolle
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Die Aufsichtsbehörden verfügen über sehr geringe personelle Ressourcen (0,4‑1,5 VZÄ) und können die Kontrolle kaum eigenständig durchführen; sie sind stark vom Revisionsverband abhängig.
  • Die Genehmigung von Anteilsübertragungen ist unklar – es fehlt einheitliche Regelung, ob mittelbare und unmittelbare Erwerbe gleichermaßen zustimmungspflichtig sind.
Referenziert in
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