Anhebung der Aufsichtsratsvergütungen in BMVIT‑Unternehmen

Zusammenfassung

Der Minister beantragt die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütungen in BMVIT‑Unternehmen, basierend auf Bilanzgröße und Mitarbeiterzahl, mit konkreten Beträgen für ÖBB und ASFINAG, und verweist auf gesetzliche Grundlagen und Kontrollen.
einfache Mehrheit XXVI 19.09.2019
Bericht
Öffentlicher Sektor

Schwerpunkte

  • Die Vergütungsanpassungen basieren auf dem rechtlichen Rahmen des Aktiengesetzes, das eine Vergütung erlaubt, die mit den Aufgaben und der Lage des Unternehmens im Einklang steht.
  • Die jährliche Abschlussprüfung nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) prüft formale Einhaltung der Vorschriften, jedoch nicht die Angemessenheit der Vergütung.

Eingebracht von

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