Prüfung von BMVIT‑Bauaufträgen nach Entschließung 87/E

Zusammenfassung

Der Bericht des BMVIT erläutert die Entschließung vom 3. Juli 2019, wonach die Finanzprokuratur und der Rechnungshof die Bauaufträge des Ministeriums prüfen sollen, um die Einhaltung der Vergabegesetze sicherzustellen.
einfache Mehrheit XXVI 19.09.2019
Bericht
Baupolitik
Öffentlicher Sektor
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Die Finanzprokuratur soll alle Bauaufträge des BMVIT der letzten fünf Jahre prüfen, wenn ihr Wert über 1 Mio. € liegt oder sie im Hoch‑ bzw. Tiefbau liegen.
  • Aufträge über 1 Mio. € müssen öffentlich ausgeschrieben werden; Direktvergaben sind nur bis zu 100 k€ zulässig.

Eingebracht von

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