Zusammenfassung
Der Bericht des BMVIT erläutert die Entschließung vom 3. Juli 2019, wonach die Finanzprokuratur und der Rechnungshof die Bauaufträge des Ministeriums prüfen sollen, um die Einhaltung der Vergabegesetze sicherzustellen.einfache Mehrheit XXVI 19.09.2019
Bericht
Baupolitik
Öffentlicher Sektor
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Die Finanzprokuratur soll alle Bauaufträge des BMVIT der letzten fünf Jahre prüfen, wenn ihr Wert über 1 Mio. € liegt oder sie im Hoch‑ bzw. Tiefbau liegen.
- Aufträge über 1 Mio. € müssen öffentlich ausgeschrieben werden; Direktvergaben sind nur bis zu 100 k€ zulässig.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.