Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2017‑2018 die Österreichische Nationalbibliothek und stellte Mängel bei Inventarisierung, Dokumentation von Ankäufen, Dauerleihgaben und Vernichtung von Zweitexemplaren fest. Er empfiehlt u. a. einheitliche Inventarisierung, Vier‑Augen‑Prinzip bei Vernichtungen und ein klar definiertes Marketing‑ und Kosten‑Nutzen‑Konzept.einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Bericht
Bibliothek
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Die ÖNB muss sämtliche Sammlungsgüter gemäß Bundesvermögensverwaltungsverordnung inventarisieren, bevor sie veräußert, getauscht oder vernichtet werden.
- Erträge und Aufwendungen sind vollständig in der Gewinn‑ und Verlustrechnung auszuweisen; saldieren ist nach Unternehmensgesetzbuch nicht zulässig.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.