Zusammenfassung
Der Bundesbericht 2014‑2016 fasst die internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden zusammen, gibt deren Höchstbeträge an und stellt fest, dass seit 2013 keine neuen Abkommen entstanden sind. Auf EU‑Ebene wurden Änderungen des Wiener Übereinkommens und der Zuständigkeitsregelungen vorgenommen, während das österreichische AtomHG weiterhin ohne Obergrenze gilt.einfache Mehrheit XXVI 21.06.2018
Bericht
Bürgerliches Recht
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
- Die bestehenden internationalen Haftungsinstrumente legen Höchstbeträge von 15 Millionen SZR bis 300 Millionen SZR fest.
- Seit dem Bericht von 2013 wurden keine neuen internationalen Haftungsabkommen geschaffen.
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