Beschränkung des Huf‑ und Klauenbeschlaggewerbes auf qualifizierte Fachkräfte

Zusammenfassung

Der Hufschmiedeverband fordert, das Teilgewerbe Huf‑ und Klauenbeschlag wieder an eine Qualifikationspflicht zu knüpfen, weil die aktuelle Freigabe Pferde und Menschen gefährdet. Er beantragt Änderungen der Gewerbeordnung (§ 162) und die Einführung eines verpflichtenden Lehrgangs.
einfache Mehrheit XXVI 17.10.2019
Andere
Handel
Industrie
partizipative Demokratie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Freigabe des Teilgewerbes Huf‑ und Klauenbeschlag erlaubt jedermann, Pferde ohne Ausbildung zu beschlagen.
  • Die Petition wird gemäß § 100 Abs. 1 GOG‑NR formell im Nationalrat eingereicht.

Eingebracht von

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