Rücknahme der unechten Umsatzsteuerbefreiung für Geschäftsraummiete an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mieter
abgestimmt am 11.12.2018
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung die Abschaffung der verpflichtenden unechten Umsatzsteuerbefreiung bei Geschäftsraummieten an Mieter, die keinen Vorsteuerabzug haben. Die aktuelle Regelung verursacht Bürokratie und höhere Kosten für Vermieter, die über die Miete weitergegeben werden.
einfache MehrheitXXVI11.12.2018
Entschließung
Handel
Industrie
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Seit dem 01.09.2012 gilt eine verpflichtende unechte Umsatzsteuerbefreiung für Geschäftsraummieten an Mieter, die keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.
Vermieter verlieren dadurch den Vorsteuerabzug und können nicht zur regulären Umsatzsteuerpflicht optieren, was zu höheren Kosten führt, die über die Miete weitergegeben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.