Leistungssicherungsrücklagen bei der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen
abgestimmt am 13.12.2018
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die neuen Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskrankenkassen in der Eröffnungsbilanz der ÖGK nach Bundesländern ausgewiesen und ab 2021 teilweise aufgelöst werden dürfen, wenn sie erfolgreich dotiert wurden. Das freigewordene Geld soll für die Harmonisierung von Leistungen, Gesundheitsreformen und die Stärkung der ländlichen Grundversorgung verwendet werden.
einfache MehrheitXXVI13.12.2018
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Ab 2021 darf die ÖGK bei einer erfolgswirksamen Dotierung der Rücklagen im Folgejahr im gleichen Umfang alte Leistungssicherungsrücklagen teilweise auflösen.
Die freigewordenen Mittel sollen vorrangig für die Umsetzung der Leistungsharmonisierung, Gesundheitsreformprojekte und die Stärkung der ländlichen Primärversorgung verwendet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.