Klarstellung: Schutzausrüstung als Werbungskosten für 2020/2021

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert das Finanzministerium auf, für die Arbeitnehmerveranlagungen 2020 und 2021 klarzustellen, dass selbst gekaufte Corona‑Schutzausrüstung bis zu einer festgelegten Grenze als Werbungskosten abziehbar ist. Zusätzlich soll im Steuerformular ein Hinweis auf diese Möglichkeit eingefügt werden.
einfache Mehrheit XXVII 16.12.2020
Entschließung
Gesundheit
Steuerwesen
Zivilschutz

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Finanzen soll für die Jahre 2020 und 2021 klarstellen, dass Corona‑Schutzausrüstung bis zu einer festgelegten Grenze als Werbungskosten abziehbar ist.
  • Im Veranlagungsformular soll bei der Position „Arbeitskleidung“ ein Hinweis auf die mögliche Abzugsfähigkeit von Schutzausrüstung eingefügt werden.

Eingebracht von

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