Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert das Bundesministerium auf, die aktuelle Rechtslage zur Online‑Psychotherapie zu prüfen und ggf. anzupassen, weil die Pandemie den Bedarf an digitalen Therapieangeboten erhöht hat. Er verweist auf das deutsche Gesetz, das Fernbehandlung erlaubt, und auf wissenschaftliche Befunde zur Wirksamkeit digitaler Psychotherapie.einfache Mehrheit XXVII 15.04.2021
Entschließung
Gesundheit
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die aktuelle Internetrichtlinie erlaubt nur synchronen Chat und verbietet ausdrücklich die Behandlung per E‑Mail, lässt aber ein generelles Verbot von Online‑Psychotherapie offen.
- Durch die COVID‑19‑Pandemie ist der Bedarf an niederschwelligen, digitalen Therapieangeboten stark gestiegen; bereits jetzt werden digitale Sitzungen von den Krankenkassen honoriert.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.