Abschaffung der Fluggastdatenspeicherung (PNR) in der EU

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag kritisiert die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten (PNR) in Österreich als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre und fordert die Bundesregierung auf, sich im EU‑Rat für die Abschaffung dieser Praxis und gegen jede Ausweitung einzusetzen.
einfache Mehrheit XXVII 19.11.2020
Entschließung
Informatik
Luftverkehr
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Seit März 2019 verarbeitet die österreichische Fluggastdatenzentralstelle (PIU) PNR‑Daten, die bis zu fünf Jahre gespeichert werden; nach sechs Monaten erfolgt eine Depersonalisierung.
  • § 2 Abs. 5 des PNR‑Gesetzes ermächtigt den Innenminister, die Fluggastdatenspeicherung auf innereuropäische Flüge auszuweiten; diese Ermächtigung wurde bis zum 16. Juni 2020 genutzt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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