Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf senkt die Schwelle für die Prüfung von Unternehmen durch den Rechnungshof von 50 % auf 25 % des Kapitals, sowohl für Bund, Länder als auch Gemeinden.2/3 Mehrheit XXVII 09.02.2021
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Rechnungshof soll Unternehmen prüfen können, an denen der Bund mindestens 25 % des Kapitals hält.
- Die gleiche Prüfungsbefugnis gilt für Unternehmen, an denen ein Land mindestens 25 % beteiligt ist.
Eingebracht von
Reden
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.