Insolvenzversicherung für Fluglinien

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Fluglinien in der EU verpflichtend eine Insolvenzversicherung abschließen, um alle Reisenden – egal ob sie über Pauschalreisen oder selbst buchen – gleich zu schützen.
einfache Mehrheit XXVII 24.11.2020
Entschließung
Luftverkehr
Versicherungswesen

Schwerpunkte

  • Reisende, die Flüge im Rahmen einer Pauschalreise buchen, sind bereits durch die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters geschützt.
  • Kunden, die Flüge selbst (online oder direkt bei der Fluglinie) buchen, erhalten im Insolvenzfall häufig nur einen geringen Teil ihres Ticketpreises zurück.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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