Umsetzung der EU‑Gewährleistungsrichtlinie – Stärkung von Verbraucherrechten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein neues Gesetz, das die EU‑Gewährleistungsrichtlinie umsetzt: Beweislastumkehr für zwei Jahre, Beginn der Gewährleistung erst bei Mangel, Direktanspruch gegen Hersteller und Informationspflicht zur Reparaturfreundlichkeit.
einfache Mehrheit XXVII 24.11.2020
Entschließung
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Ausdehnung der Beweislastumkehr auf zwei Jahre, sodass Verbraucher nicht mehr selbst den Mangel beweisen müssen.
  • Gewährleistungsfrist von zwei Jahren beginnt erst mit dem Auftreten des Mangels bei langlebigen Produkten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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