Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein neues Gesetz, das die EU‑Gewährleistungsrichtlinie umsetzt: Beweislastumkehr für zwei Jahre, Beginn der Gewährleistung erst bei Mangel, Direktanspruch gegen Hersteller und Informationspflicht zur Reparaturfreundlichkeit.einfache Mehrheit XXVII 24.11.2020
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Ausdehnung der Beweislastumkehr auf zwei Jahre, sodass Verbraucher nicht mehr selbst den Mangel beweisen müssen.
- Gewährleistungsfrist von zwei Jahren beginnt erst mit dem Auftreten des Mangels bei langlebigen Produkten.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.