Lockerung und Präzisierung des Eintrittsrechts im Mietrechtsgesetz

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Mietrechtsgesetz: Er erweitert die Gruppe der Personen, die das Hauptmietrecht übernehmen dürfen, und schließt Verwandte in absteigender Linie aus, um missbräuchliche Weitergaben von Altmietverträgen zu verhindern.
einfache Mehrheit XXVII 24.01.2023
Gesetz
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der Hauptmieter kann sein Mietrecht an Ehegatten, eingetragene Partner*innen oder unterhaltsberechtigte Verwandte in gerader Linie (inkl. Wahlkinder) übertragen, wenn diese mindestens zwei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.
  • Eintrittsberechtigt sind zusätzlich Lebensgefährte (mind. drei Jahre gemeinsamer Haushalt) und, bei § 12 Abs. 1, auch Geschwister, sofern sie ein dringendes Wohnbedürfnis haben.

Eingebracht von

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