Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt einen 30‑%igen Zuschlag zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung, rückwirkend zum 1. April 2020, um die Nettoersatzrate auf etwa 70 % des vorherigen Einkommens zu erhöhen. Die Auszahlung soll automatisch über die Finanzämter erfolgen, ohne dass ein Antrag beim AMS nötig ist.einfache Mehrheit XXVII 19.11.2020
Entschließung
Gesundheit
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
- Ein 30‑%iger Zuschlag wird zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Familienzuschläge) hinzugefügt.
- Der Zuschlag wird rückwirkend zum 1. April 2020 wirksam.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.