Beibehaltung des AUVA‑ÖGK‑Pauschbetrags nach 2022

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag will den jährlichen Pauschbetrag von 209 Mio. € zwischen AUVA und ÖGK über 2022 hinaus beibehalten und künftig an die Einnahmensteigerung der AUVA anpassen, um das Gesundheitssystem zu entlasten und Bürokratie zu vermeiden.
einfache Mehrheit XXVII 03.02.2022
Entschließung
Gesundheit
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Pauschbetrag von 209 Mio. € wird bis Ende 2022 gezahlt und soll darüber hinaus beibehalten werden.
  • Statt einer Neuverhandlung soll der Betrag ab 2023 jährlich an die Einnahmensteigerung der AUVA angepasst werden (Valorisierung).

Eingebracht von

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