Erhöhung der Vergütung für GerichtsdolmetscherInnen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine inflationsangepasste Erhöhung der Löhne für GerichtsdolmetscherInnen und die Novellierung des Gebührenanspruchsgesetzes.
einfache Mehrheit XXVII 13.04.2021
Entschließung
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Das Grundrecht auf kostenfreies Dolmetschen ist in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.
  • Die aktuelle Vergütung (24,50 € für die erste halbe Stunde, 12,40 € für jede weitere) stammt aus dem Gebührenanspruchsgesetz von 1975 und wurde seit 2007 nicht inflationsangepasst.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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