Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine inflationsangepasste Erhöhung der Löhne für GerichtsdolmetscherInnen und die Novellierung des Gebührenanspruchsgesetzes.einfache Mehrheit XXVII 13.04.2021
Entschließung
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Das Grundrecht auf kostenfreies Dolmetschen ist in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.
- Die aktuelle Vergütung (24,50 € für die erste halbe Stunde, 12,40 € für jede weitere) stammt aus dem Gebührenanspruchsgesetz von 1975 und wurde seit 2007 nicht inflationsangepasst.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.