Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 30 % einen anteiligen Umsatzersatz (z. B. 40 %) erhalten, um Arbeitsplatzverluste zu verhindern, weil die bisherigen Hilfen zu gering und ungleich verteilt waren.
einfache Mehrheit XXVII 02.12.2020
Entschließung
Gesundheit
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Die Wirtschaftshilfen im ersten Lockdown waren zu gering und zu bürokratisch, was zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit um 200 000 Personen führte.
  • Im zweiten Lockdown wurde das Hilfesystem an das deutsche Modell angepasst, jedoch erhalten nur ausgewählte Unternehmen eine hohe Entschädigung, während andere, die indirekt stark betroffen sind, keine Hilfe bekommen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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