Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass für Selbständige im Jahr 2021 das Kinderbetreuungsgeld und für das Jahr 2020 die Pensionsgutschrift sowie das Krankengeld auf Basis des Einkommenssteuerbescheids von 2019 berechnet werden können, um Corona‑bedingte Einkommenseinbußen auszugleichen.einfache Mehrheit XXVII 02.12.2020
Entschließung
Familie
Gesundheit
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Selbständige sollen für das Kinderbetreuungsgeld 2021 den Einkommenssteuerbescheid von 2019 als Berechnungsgrundlage wählen können.
- Für die Pensionsgutschrift und das Krankengeld (freiwillige Zusatzversicherung) soll ebenfalls der Beitragswert von 2019 verwendet werden können, ohne die Beiträge von 2020 zu erhöhen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.