Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert befristete Mietverträge automatisch um drei Jahre, wenn sie nicht aktiv verlängert oder beendet werden, und gibt dem Mieter das Recht, jederzeit mit einer dreimonatigen Frist zu kündigen. Nach Ablauf dieser drei Jahre kann der Vertrag unbefristet werden.einfache Mehrheit XXVII 14.12.2021
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Nach Ablauf einer befristeten Mietdauer, die nicht verlängert oder aufgelöst wurde, wird der Vertrag automatisch um drei Jahre erneuert.
- Der Mieter kann den erneuerten Vertrag jederzeit zum Monatsletzten mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich oder gerichtlich kündigen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.