Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Aussageverweigerungsrecht in der Strafprozeßordnung, indem er Parlamentarier*innen und deren Mitarbeitende ausdrücklich schützt, wenn es um vertrauliche Informationen geht.einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Strafrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Antrag erweitert das Aussageverweigerungsrecht um eine neue Ziffer 6, die Parlamentarier*innen und deren Mitarbeitende schützt.
- In Z 5 wird ein Punkt am Satzende durch ein Komma ersetzt, um die neue Ziffer 6 grammatisch einzufügen.
Eingebracht von
Reden
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