Ausnahme von Dorfläden von der Gewerbeordnung zur Stärkung der Nahversorgung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, Dorfläden – gemeinnützige Selbstbedienungsstellen für regionale Lebensmittel – von der Gewerbeordnung auszunehmen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, um die Nahversorgung im ländlichen Raum zu sichern.
einfache Mehrheit XXVII 05.03.2024
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Dorfläden stärken die regionale Wirtschaft und sichern die Nahversorgung mit frischen, lokalen Lebensmitteln.
  • Die aktuelle Rechtslage (Gewerbeordnung und Öffnungszeitengesetz) erschwert den Betrieb von Dorfläden wegen hoher bürokratischer Hürden.

Eingebracht von

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