Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, Dorfläden – gemeinnützige Selbstbedienungsstellen für regionale Lebensmittel – von der Gewerbeordnung auszunehmen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, um die Nahversorgung im ländlichen Raum zu sichern.einfache Mehrheit XXVII 05.03.2024
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Dorfläden stärken die regionale Wirtschaft und sichern die Nahversorgung mit frischen, lokalen Lebensmitteln.
- Die aktuelle Rechtslage (Gewerbeordnung und Öffnungszeitengesetz) erschwert den Betrieb von Dorfläden wegen hoher bürokratischer Hürden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.