Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Unternehmen mit einer Gewerbeberechtigung und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ebenfalls Anspruch auf den COVID‑19‑Lockdown‑Umsatzersatz erhalten, weil die aktuelle Regelung sie ungerecht ausschließt.einfache Mehrheit XXVII 11.02.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Antrag verlangt, dass Unternehmen mit einer Gewerbeberechtigung auch dann als förderfähig gelten, wenn sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
- Derzeit erhalten nur Unternehmen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22) oder Gewerbebetrieb (§ 23) haben, den Umsatzersatz; das schließt kleine Vermieter aus.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.