Zweijährige Preisüberprüfung von Arzneimitteln im ASVG

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt ein zweijähriges Verfahren zur Preisüberprüfung von Arzneispezialitäten ein, streicht die bisherigen Absätze 13‑14 im § 351c und ändert § 705 Abs. 4, sodass bei einer Preisreduktion Medikamente für drei Jahre nicht aus dem Erstattungskodex gestrichen werden dürfen.
einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Gesetz
Preis
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Ein festes zweijähriges Verfahren zur Preisüberprüfung von Arzneispezialitäten wird eingeführt, das an den Stichtagen 1. Februar und 1. Oktober durchgeführt werden muss.
  • Die bisherigen Absätze 13 und 14 des § 351c, die das Verfahren nur einmalig regelten, werden gestrichen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.