Zusammenfassung
Der Antrag streicht § 705 Abs. 3 im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, um zu verhindern, dass das Gesetz nach dem 31. Dezember 2021 veraltet und die Unterscheidung zwischen Generika und Biosimilars verliert.einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Antrag streicht den Paragraphen 705 Absatz 3 aus dem ASVG.
- § 351c Absatz 10, der die Rahmenbedingungen für das finanzielle Gleichgewicht zwischen Generika und Biosimilars festlegt, tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Eingebracht von
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