Angleichung der Fristen für Belästigungsansprüche im Arbeitsleben auf drei Jahre

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die Frist zur Geltendmachung von Belästigungen am Arbeitsplatz im privaten Sektor von einem auf drei Jahre angeglichen wird, um gleiche Bedingungen wie im öffentlichen Dienst zu schaffen.
einfache Mehrheit XXVII 17.01.2022
Entschließung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Im öffentlichen Dienst gilt bereits eine Dreijahresfrist für alle Belästigungsansprüche, im privaten Sektor jedoch nur ein Jahr für viele Formen.
  • Die unterschiedliche Frist führt zu einer ungleichen Behandlung von Opfern und erschwert die Durchsetzung von Mehrfachdiskriminierungsansprüchen.

Eingebracht von

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