Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass bei Ziviltechnikergesellschaften mindestens 50 % des Kapitals von ZiviltechnikerInnen gehalten werden muss, auch wenn mehrere Beteiligungsebenen bestehen, um deren Unabhängigkeit zu schützen.einfache Mehrheit XXVII 24.03.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der EuGH hat 2019 festgestellt, dass das bisherige Berufsgesetz der Ziviltechniker gegen EU‑Recht verstößt.
- Die geplante Novelle des Ziviltechnikergesetzes soll die Unabhängigkeit der ZiviltechnikerInnen durch eine Mindestkapitalbeteiligung von 50 % sichern.
Eingebracht von
Reden
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