Garantierung von 80 % des Honorarvolumens für nicht‑ärztliche Gesundheitsberufe (2020)

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, bis Ende Februar 2021 eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die nicht‑ärztlichen Gesundheitsberufen ein Honorar von mindestens 80 % des Vorjahreshonorars für das Jahr 2020 garantiert – analog zur bestehenden Regelung für Ärztinnen und Ärzte.
einfache Mehrheit XXVII 22.02.2021
Entschließung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister soll bis spätestens 2021‑02‑28 eine gesetzliche Regelung erarbeiten, die nicht‑ärztlichen Gesundheitsberufen ein Honorar von mindestens 80 % des Jahres‑2019 garantiert.
  • Die Forderung orientiert sich an der bestehenden Garantie für Ärztinnen und Ärzte nach § 746 Abs. 6 und 7, die bereits für das 1., 2. und 4. Quartal 2020 gilt.

Eingebracht von

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