Anpassung der Einkommenskategorien & Erweiterung der Ausschussbefugnisse im Unv‑Transparenz‑G
abgestimmt am 24.03.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt die Einkommenskategorien für Amtsträger an und erweitert die Befugnisse des Unvereinbarkeitsausschusses, sodass dieser weitere Nachweise anfordern kann; beide Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2021.
2/3 MehrheitXXVII24.03.2021
Gesetz
Einkommen
Verfassung
Inkompatibilität
direkt gewählte Kammer
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Die Einkommenskategorien für die Meldung von Einkommen werden von fünf auf fünf neue Stufen angepasst (1‑1 150 €, 1 151‑4 000 €, 4 001‑8 000 €, 8 001‑12 000 € und > 12 000 €).
Der Unvereinbarkeitsausschuss erhält das Recht, Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre sowie Nationalrats‑ und Bundesratsmitglieder zur Vorlage zusätzlicher Informationen oder Nachweise aufzufordern, wenn bereits eine Melde‑ oder Anzeigepflicht besteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.