Transparenz‑ und Konflikt‑Regelungen für das Geschäftsordnungsgesetz
abgestimmt am 26.03.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Geschäftsordnungsgesetz, um mehr Transparenz zu schaffen: Vorlagen und Anträge sollen online veröffentlicht werden, Bürger können Stellungnahmen abgeben, und bei Interessenkonflikten im Immunitäts‑ bzw. Unvereinbarkeitsausschuss wird eine Vertretungsregelung eingeführt.
2/3 MehrheitXXVII26.03.2021
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
parlamentarischer Ausschuss
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Alle Vorlagen der Bundesregierung, eigenständige Anträge von Abgeordneten oder Ausschüssen sowie Gesetzesanträge des Bundesrates und Volksbegehren müssen auf der Parlaments‑Website veröffentlicht werden; während des Gesetzgebungsverfahrens können Bürger Stellungnahmen abgeben, wobei Privatpersonen‑Stellungnahmen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen.
Im Immunitäts‑ und Unvereinbarkeitsausschuss muss ein Mitglied, das von einem behandelten Gegenstand persönlich betroffen ist, durch ein anderes Mitglied vertreten werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.