Kostenübernahme für Software des Elektronischen Impfpasses
abgestimmt am 14.01.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ärzt*innen und Praxen bis zu 1 300 Euro für die Software‑Implementierung des Elektronischen Impfpasses erstattet bekommen; die Gesamtkosten von 5,28 Millionen Euro werden aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanziert und gelten ab 1. Jänner 2021.
einfache MehrheitXXVII14.01.2021
Gesetz
Ausweis
Gesundheit
Informatik
soziale Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ärzt*innen, Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten erhalten bis zu 1 300 Euro Erstattung für die Software‑Implementierung des Elektronischen Impfpasses, wenn sie einen Nachweis erbringen.
Der Bund erstattet die nachgewiesenen Kosten über die Österreichische Gesundheitskasse, wobei ein Gesamtbetrag von 5,28 Millionen Euro aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.