Verbot des rituellen Schlachtens ohne Betäubung

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Tierschutzgesetz und verbietet das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung, wobei die bisherigen Ausnahmen für rituelle Schlachtungen aufgehoben werden.
einfache Mehrheit XXVII 26.06.2024
Gesetz
Religion
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Das neue Gesetz verbietet das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung, außer in Notfällen.
  • Die bisherigen Ausnahmen für rituelle Schlachtungen (Abs. 4 und 5) werden gestrichen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.